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   LSG Bayern, 25.10.2016 - L 15 SF 281/16 AB   

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https://dejure.org/2016,37381
LSG Bayern, 25.10.2016 - L 15 SF 281/16 AB (https://dejure.org/2016,37381)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.10.2016 - L 15 SF 281/16 AB (https://dejure.org/2016,37381)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - L 15 SF 281/16 AB (https://dejure.org/2016,37381)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Offensichtliche Unzulässigkeit; Selbstentscheidung der abgelehnten Richter; Zweck des vereinfachten Ablehnungsverfahrens

  • rewis.io

    Erfolgloser Befangenheitsantrag wegen offensichtlicher Unzulässigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren; Mitwirkung abgelehnter Richter an der Entscheidung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; SGG § 60 Abs. 1
    Zulässigkeit eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2016 - L 15 SF 281/16
    101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) lässt "in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs" (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 3084/06) eine Selbstentscheidung der abgelehnten Richter über das Gesuch zu (ständige Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG gerät bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des Vorliegens eines klar unzulässigen, d. h. gänzlich untauglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 3084/06), oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az.: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).

    Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az.: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/0).

  • BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2016 - L 15 SF 281/16
    Ist hingegen eine - wenn auch nur geringfügige - Befassung mit dem Verfahrensgegenstand erforderlich, scheidet eine Ablehnung des Befangenheitsgesuchs durch die abgelehnten Richter als unzulässig aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.07.2006, Az.: 2 BvR 513/06).

    Allein mit einer solchen Mitwirkung kann eine Befangenheit aber offenkundig nicht begründet werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 02.05.2006, Az.: 1 BvR 698/06, vom 12.07.2006, Az.: 2 BvR 513/06, vom 22.04.2009, Az.: 1 BvR 887/09, und vom 03.07.2013, Az.: 1 BvR 782/12; Beschluss des Senats vom 22.08.2016, Az.: L 15 SF 207/16 AB).

    Da der Kläger überdies keine konkreten Gründe für eine Besorgnis der Befangenheit eines der abgelehnten Richter anführt (vgl. § 60 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i. V. m. § 42 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)), sondern im Wesentlichen nur inhaltliche Einwendungen gegen den Ausgangsbeschluss unter teilweiser Wiederholung seines dem Senat bereits bekannten Vorbringens erhebt, sind seine Ablehnungsgesuche auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bereits deshalb rechtsmissbräuchlich (vgl. ua Beschluss des BVerfG vom 12. Juli 2006, 2 BvR 513/06, veröffentlicht in juris; Beschluss des Senats vom 19. Januar 2010, B 11 AL 13/09 C, m. w. N.).".

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2016 - L 15 SF 281/16
    101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) lässt "in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs" (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 3084/06) eine Selbstentscheidung der abgelehnten Richter über das Gesuch zu (ständige Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG gerät bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des Vorliegens eines klar unzulässigen, d. h. gänzlich untauglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 3084/06), oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az.: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).

  • LSG Bayern, 26.10.2016 - L 15 SB 142/16

    Keine wiederholende Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2016 - L 15 SF 281/16
    Die vom Beschwerdeführer in dem am 12.09.2016 beim Bayer. Landessozialgericht eingegangenen Schreiben ausgesprochene Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Bayer. Landessozialgericht A. und der Richter am Bayer. Landessozialgericht B. und C. wegen Besorgnis der Befangenheit betreffend das Verfahren L 15 SB 142/16 RG wird als offensichtlich unzulässig verworfen.

    Die in dem am 12.09.2016 beim LSG eingegangenen Schreiben vom Beschwerdeführer verwendete Formulierung "Ich werde euch nie akzeptieren und von vornherein ablehnen!" kann nur dahingehend verstanden werden, dass der Beschwerdeführer alle ihm namentlich bekannten Richter des 15. Senats, wie sie in den zuvor durchgeführten Verfahren des Beschwerdeführers tätig geworden sind, auch für das Verfahren der jetzt erhobenen weiteren Anhörungsrüge, die unter dem Aktenzeichen L 15 SB 142/16 RG geführt wird, als befangen ablehnen möchte.

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2016 - L 15 SF 281/16
    Diese Voraussetzungen für eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über den ihn betreffenden Befangenheitsantrag sind verfassungsrechtlich so durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 2228/06).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2016 - L 15 SF 281/16
    Eine völlige Ungeeignetheit eines Ablehnungsgesuchs in diesem Sinn ist dann anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.2013, Az.: 1 BvR 2853/11).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2016 - L 15 SF 281/16
    Dabei ist aber eine enge Auslegung der Voraussetzungen geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2006, Az.: 2 BvR 836/04).
  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2016 - L 15 SF 281/16
    Ein vereinfachtes Ablehnungsverfahren soll nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern (ständige Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 15.06.2015, Az.: 1 BvR 1288/14).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2016 - L 15 SF 281/16
    Allein mit einer solchen Mitwirkung kann eine Befangenheit aber offenkundig nicht begründet werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 02.05.2006, Az.: 1 BvR 698/06, vom 12.07.2006, Az.: 2 BvR 513/06, vom 22.04.2009, Az.: 1 BvR 887/09, und vom 03.07.2013, Az.: 1 BvR 782/12; Beschluss des Senats vom 22.08.2016, Az.: L 15 SF 207/16 AB).
  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2016 - L 15 SF 281/16
    Da der Kläger überdies keine konkreten Gründe für eine Besorgnis der Befangenheit eines der abgelehnten Richter anführt (vgl. § 60 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i. V. m. § 42 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)), sondern im Wesentlichen nur inhaltliche Einwendungen gegen den Ausgangsbeschluss unter teilweiser Wiederholung seines dem Senat bereits bekannten Vorbringens erhebt, sind seine Ablehnungsgesuche auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bereits deshalb rechtsmissbräuchlich (vgl. ua Beschluss des BVerfG vom 12. Juli 2006, 2 BvR 513/06, veröffentlicht in juris; Beschluss des Senats vom 19. Januar 2010, B 11 AL 13/09 C, m. w. N.).".
  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09

    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der

  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C

    Anhörungsrüge - Richterablehnung wegen Befangenheit

  • BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12

    Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer

  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 887/09

    Unzulässigkeit eines Richterablehnungsgesuchs mangels hinreichender Begründung -

  • LSG Bayern, 14.06.2016 - L 15 SB 97/16

    Keine Merkzeichen und kein höherer GdB im einstweiligen Rechtsschutz

  • BSG, 14.07.2009 - B 7 AL 10/09 S
  • LSG Bayern, 29.07.2021 - L 5 SF 174/21

    Sozialgerichtsverfahren: Unverzüglichkeit eines Befangenheitsgesuchs

    Gesuch und Rüge verfolgen daher miteinander unvereinbare Ziele und Zwecke und sind deshalb in dem hier vorliegenden Fall einer Kombination als unzulässig anzusehen (vgl. Bayer. LSG, 24.9.2020 - L 11 SF 283/20 AB mwN; BSG v. 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C; Bayer. LSG, 25.10.2016 - L 15 SF 281/16 AB).
  • LSG Bayern, 26.10.2016 - L 15 SB 142/16

    Keine wiederholende Anhörungsrüge

    Den in dem am 12.09.2016 beim LSG eingegangenen Schreiben vom Beschwerdeführer gestellten Befangenheitsantrag hat der Senat mit Beschluss vom 25.10.2016, Az.: L 15 SF 281/16 AB, als offensichtlich unzulässig verworfen.
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